Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines

Diese Allgemeine Geschäfts-und Lieferbedingungen sind integrierter Bestandteil der

Auftragsabwicklung. Abweichungen von diesen Allgemeinen Bedingungen des Kunden haben nur

Gültigkeit, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

2. Bindefrist

Unsere Offerten sind drei Monaten ab Ausstelldatum verbindlich. Spezielle Vereinbarungen

und ausserordentliche, Kurs, Preis, Material und Lohnschwankungen bleiben vorbehalten.

3. Lieferumfang

Für Umfang und Ausrüstung ist die Offerte massgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind,

werden separat nach Aufwand verrechnet.

4. Lieferfrist

Die Lieferfrist beginnt mit Eingang der Bestellung, oder wenn alle Unterlagen komplett und alle

technischen Abklärungen bereinigt sind. Die Lieferfrist endet bei Meldung der Versandbereitschaft.

5. Verpackung & Lieferung

Die Teile werden produktgerecht verpackt. Die Verpackung wird separat verrechnet. Die Lieferung

erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.

6. Installation von elektrischen Maschinen und Anlagen

Aus rechtlichen Gründen müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Aufstellung,

Inbetriebnahme und Wartung von elektrischen Maschinen nur von autorisiertem Fachpersonal

ausgeführt werden darf. Spannungsführende oder rotierende Teile können schwerwiegende oder

tödliche Verletzungen verursachen.

7. Mängelrüge & Garantieansprüche

Sollten die von Baumgartner Elektromotoren-Reparaturwerk AG gelieferten Produkte vom Besteller

aus irgend einem Grunde zu berechtigten Beanstandungen Anlass geben, so haftet die Baumgartner

Elektromotoren-Reparaturwerk AG nur im Rahmen der geleisteten Arbeit, jedoch nicht für den Wert

von angeliefertem Material. Jeder weitere Anspruch, insbesondere Schadenersatzansprüche und

Folgeschäden sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Material- und Folgeschäden von

Produkten, die von Kunden oder Drittfirmen beigestellt werden. Sicht- und messbare Mängel sind am

Empfangstag zu melden. Nicht ohne weiteres feststellbare Mängel sofort nach deren Feststellung,

spätestens aber innerhalb eines Jahres ab Ablieferung.

8. Preise

Die Preise verstehen sich netto, ohne irgendwelche Abzüge, ab Werk, ohne Transport und

Verpackung. Gebühren, Zölle, Umsatzsteuern etc., können jederzeit bei einer allfälligen späteren

Belastung nachbelastet werden. Sämtliche Nebenkosten gehen zu Lasten des Bestellers.

Ungerechtfertigte Abzüge werden nachbelastet. Es gelten die aktuellen gesetzlichen

Mehrwertsteuersätze. Bei Bestellungen unter CHF 100.- wird der Mindestfakturabetrag von

CHF 100.- in Rechnung gestellt.

9. Zahlungskonditionen

30 Tage netto exkl. MwSt

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für die Baumgartner Elektromotoren-Reparaturwerk AG und den Besteller ist CH 8157

Dielsdorf